Bedarfsabfrage Holz 2026

Das ausgefüllte Formular bitte bis spätestens 15. November 2025

  • beim Ortsbürgermeister Andreas Lehnert abgeben oder
  • per E-Mail an sosberg@vg-zell.de übermitteln

 

Brennholzbestellung für 2026

Der Brennholzeinschlag für 2026 steht an. Wir bitten daher die interessierten Bürger der Gemeinde Sosberg, ihre Brennholzbestellung anzumelden. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:

  1. Über das Brennholz-Portal von Raiffeisen Forst: https://raiffeisen-forst.de/brennholz/

Hier bis spätestens 15.11.2025

  1. Per Bestellschein: erhältlich auf der Homepage der Gemeinde Sosberg: Abgabe bei der Gemeindeverwaltung Sosberg bis spätestens 15.11.2025

Eine Bereitstellung der angegeben Wunschholzart und Wunschmenge wird angestrebt. Anteile anderer Baumarten und moderate Mengenabweichungen können praxisbedingt vorkommen und sind zu akzeptieren.

Folgende Brennholzsortimente werden voraussichtlich bis 31.03.2026 zu den angegebenen Preisen inkl. MwSt. bereitgestellt:

Laubhartholz: Buche, Eiche, Esche als Rein- oder Mischpolter (geringe Anteile sonst. Laubholz Birke, Ahorn, Kirsche, Erle etc. möglich): bis 5 fm 55,00 €/fm, ab 6 fm Industrieholzpreis

Die Bereitstellung erfolgt gerückt am Weg in Poltern mit ca. 5 bis 10 Festmetern zur Aufarbeitung vor Ort oder zum Abtransport. Bestellungen unter 5 Festmetern sind möglich und werden so bereitgestellt. Abrechnungsmaß ist das ermittelte Poltermaß.

Besteht Bedarf an Nadelbrennholz oder Kronenholz als Reiserlos ist dieser anzumelden und Verfügbarkeit, Preis und Vergabe direkt beim Förster Christoph Bachmann (0175/ 667 3489) anzufragen.

Derjenige, der im Wald am gepolterten Holz oder zugewiesenen Kronenholz mit der Motorsäge tätig wird, hat eine gültige Qualifikation zur Aufarbeitung von liegendem Holz zu besitzen, bei Verlangen vorzuweisen und falls noch nicht geschehen dem Bürgermeister oder dem Förster in Kopie zu übergeben. Ohne Qualifikationsnachweis keine Bereitstellung!

Es gelten verbindlich die Regeln aus dem „Merkblatt zur Aufarbeitung von nicht gewerblichem Brennholz in den von Raiffeisen Forst betreuten Wäldern“, das Ihnen auf dem Brennholzportal von Raiffeisen Forst zum Download und mit Rechnungseingang zur Verfügung steht.

Ist Holz aus 2025 noch nicht abgefahren, so ist eine Bereitstellung von neuem Holz grundsätzlich nicht möglich! Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen und nur bei Einvernehmen zwischen Bürgermeister und Förster möglich.

Wir bitten alle Brennholzkunden, die für 2026 kein Holz bestellen aber noch Holz aus 2024 oder 2025 im Wald liegen haben, dieses bis 31.12.2025 abzufahren. Vielen Dank.

 

 

Allgemeine Information

Ortsgemeinde Sosberg
in Zusammenarbeit mit Raiffeisen Forst

Ortsgemeinde Sosberg
Landkreis Cochem-Zell



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